Folgekostenversicherungen bilden einen etwas ungewöhnlichen, aber spannenden Nischenmarkt in bemerkenswerter Reife. Diese gehören zu den Krankenzusatzversicherungen und decken die Kosten von medizinisch notwendigen Behandlungen, welche nach einer ästhetischen Operation aufgrund von Komplikationen erforderlich sind.
Seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2004 kann die gesetzliche Krankenversicherung Regressforderungen gegenüber Versicherten stellen, wenn Leistungsausgaben aufgrund einer Schönheitsoperation entstehen. Auch die Beihilfe und die private Krankenversicherung haben vergleichbare Regelungen übernommen. Seitdem hat sich dieser Markt dynamisch entwickelt. Eine wesentliche Rolle spielen spezialisierte Assekuradeure.
Schönheitsoperationen werden privat von spezialisierten Ärzten und Kliniken durchgeführt. Komplikationen werden dann überwiegend von den privaten Erstbehandlern außerhalb der Regelversorgung behandelt. Deshalb haben Folgekostenversicherungen die Übernahme dieser Kosten unabhängig von einem GKV-Regress rasch als zentralen Leistungsbaustein eingeführt.
Bereits zum dritten Mal habe ich diesen Sommer einen Vergleich der Angebote von Folgekostenversicherungen durchgeführt auf der Grundlage der Allgemeinen Versicherungsbedingungen und weiterer Angaben. Hierzu wurde ich von der quadmed AG, Liechtenstein, beauftragt. Vergleich und Rating habe ich unabhängig erstellt. Für einen Nischenmarkt sind die Bedingungen teilweise ungewöhnlich komplex. Aus diesem Grund fällt der Vergleich auch eher umfangreich aus.
Der Vergleich wird unter
https://www.folgekostenversicherung-vergleich.com/vergleichdetail.html
veröffentlicht. Obwohl es derzeit nur drei Anbieter gibt, bietet der Vergleich einen guten Überblick und sollte zu einer weiteren Verbesserung der Angebote führen.
Ergebnisse
Testsieger wurden wie in den Vorjahren die Angebote der quadmed AG „beautyprotect PRO“ mit 4,0 von 5 Punkten und „beautyprotect VIP“ mit 4,4 von 5 Punkten. Wesentliche Gründe hierfür waren die kundenfreundlich formulierten Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die im Vergleich zu Wettbewerbern höheren maximalen Leistungssummen und die Deckung auch medizinisch nicht notwendiger Behandlungen, die aber ästhetisch geboten sind.
