Sondierungsgespräche im Bund und verbesserter gesetzlicher Erwerbsminderungsschutz

Seit einigen Jahren steht auf der Agenda der Politik die häufig unzureichende Lage von Erwerbsgeminderten (EM) in der gesetzlichen Rentenversicherung. So sind verbesserte Anrechnungszeiten in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden. Vielleicht etwas überraschend sind weitere deutliche Verbesserungen in der EM-Rente in der Diskussion im Rahmen der Sondierungsgespräche zu einer „Jamaika-Koalition“.

Dies reicht von einer sofortigen Erweiterung der Zurechnungszeit auf das 65. Lebensjahr, einer Ausweitung der verbesserten Zurechnungszeit auch für den Bestand bereits Erwerbsgeminderter und einer Abschaffung des Rentenabschlages bei frühzeitigem Rententeintritt (was bei einer EM-Rente systemimmanent ist). Nach einer Übersicht aus der FAZ vom Samstag, den 11. November 2017, würden besonders die letzten beiden Punkte erhebliche jährliche Zusatzausgaben für die GRV bedeuten in einer Größenordnung von 9 Mrd. Euro. Eine Abschaffung des Rentenabschlages hat die Deutsche Rentenversicherung bisher aus Konsistenzgründen abgelehnt.

Es ist dennoch bemerkenswert, dass die Situation von Erwerbsgeminderten innerhalb der beteiligten Parteien diese große Aufmerksamkeit erhält. In der Öffentlichkeit ist dies eher ein Randthema.  Die Notwendigkeit, für den Fall einer Invalidität auch ergänzend privat vorzusorgen, ist unbestritten, sei es durch eine BU, EU/EM oder eine Grundfähigkeitsversicherung.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/sozialausgaben-in-jamaika-sondierungen-15286853.html