Ihr Thomas Gehling
DKM-Nachlese – Arbeitskraftabsicherung Teil II
Das Aufsichtsratsmitglied der elips Life, Dr. Claus Kriebel, weist darauf hin, dass die klassische BU-Versicherung ein Luxus-Produkt und eigentlich eine Überversicherung der Invalidität darstellt. Die Durchdringungsquoten sind dennoch (oder deswegen) erbärmlich. Er plädiert für die Alternativen einer EU oder abgespeckten BU, z.B. im Rahmen von Gruppendeckungen, wie sie von der elips Life angeboten werden.
Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung hätte in Deutschland sicherlich einen größeren Erfolg verdient als derzeit. Ob der Weg über Gruppendeckungen erfolgversprechend ist, scheint deutlich weniger klar. Die relative Unabhängigkeit der sozialen Absicherung vom Arbeitgeber dürften viele als eine Stärke Deutschlands ansehen.
Die Diskussionsrunde zum Thema „Welche Rolle spielt der Versicherer?“ betont naturgemäß die Stärken eines großen Anbieters wie der Nürnberger oder der Allianz. Beide werben mit ihrer Bestandsgröße, stabilen Beiträgen und einer großen Erfahrung in der Leistungsbearbeitung. Dazu kommen neue Initiativen zur Steigerung der Kundenfreundlichkeit wie ein M-(L-)Check oder Reha-Assist-Unterstützungen. (Und die Nürnberger wirbt noch mit der Strixner-Individualvereinbarung, ein Hilfsmittel, um vermeintliche Probleme in der Rechtssprechung zu umgehen.)
Größe an sich ist sicherlich kein Vorteil für den Kunden. Wichtiger ist eine gute Unternehmensführung mit guten Mitarbeitern. Leider lässt sich dies nicht auf 40 Jahre in die Zukunft prognostizieren. Hierfür gibt es genügend Beispiele, sowohl dass es große Unternehmen mit vielfältigen Problemen als auch kleine Unternehmen mit hervorragenden Leistungen gibt.
DKM-Nachlese – Arbeitskraftabsicherung Teil I
Die DKM ist ein fester Bestandteil im Jahreskalender. Besonders der Kongress Arbeitskraftabsicherung von Franke & Bornberg gibt Einblicke in die Vertriebspraxis, Themen und Denkweisen der Makler und neue Produkte von Versicherern. Herr Franke engagiert sich für einen unvoreingenommen Blick der Maklerschaft auf alternative Absicherungskonzepte wie Erwerbsunfähigkeitsversicherungen oder Grundfähigkeitsversicherungen.
Zu Beginn stellt Herr Franke seinen überarbeiteten Ansatz für die Absicherung der Arbeitskraft vor. Hierbei wird jedes Produkt unter den fünf Blickwinkeln
1) Preis
2) Versicherbarkeit (Risikoprüfung)
3) Qualität innerhalb vergleichbarer Produkte
4) Qualität oder Leistungsstärke für den Kunden (bezogen auf seine Lebenssituation) und
5) relativer Preis im Verhältnis zur Leistung bewertet.
Für Vemittlungsgespräche geht dies eher zu weit. Dennoch gibt dieser Ansatz einen maklerzentrierten, vertieften Einblick in die verschiedenen Angebote für eine Arbeitskraftabsicherung und ermöglicht damit eine bessere Vergleichbarkeit der mittlerweile vielfältigen Produktangebote.
Die Diskussion am Nachmittag zum Thema „Arbeitskraftabsicherung in der betrieblichen Praxis“ mit Herrn Bläsing vom Volkswohl Bund, Herrn Muddecke von der Bayerischen und Herrn Klapper von der Stuttgarter überraschte mit Aussagen des Volkswohl Bundes zum Erfolg bei Grundfähigkeitsprodukten. Nach Aussage von Herrn Bläsing werden mittlerweile 40% des gesamten Invaliditäts-/Arbeitskraftabsicherungsneugeschäftes beim Volkswohl Bund durch Grundfähigkeitsprodukte generiert. Als ein Vorreiter in dem Bereich der Grundfähigkeitsversicherung, erst mit der €xistenz-Versicherung, nun mit dem Plan D unter dem neuen Ableger der „Dortmunder Versicherung“, zeigt der Volkswohl Bund, dass Beharrlichkeit und das Generieren von Erfahrung sich auszahlen.
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Sondierungsgespräche im Bund und verbesserter gesetzlicher Erwerbsminderungsschutz
Seit einigen Jahren steht auf der Agenda der Politik die häufig unzureichende Lage von Erwerbsgeminderten (EM) in der gesetzlichen Rentenversicherung. So sind verbesserte Anrechnungszeiten in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden. Vielleicht etwas überraschend sind weitere deutliche Verbesserungen in der EM-Rente in der Diskussion im Rahmen der Sondierungsgespräche zu einer „Jamaika-Koalition“.
Dies reicht von einer sofortigen Erweiterung der Zurechnungszeit auf das 65. Lebensjahr, einer Ausweitung der verbesserten Zurechnungszeit auch für den Bestand bereits Erwerbsgeminderter und einer Abschaffung des Rentenabschlages bei frühzeitigem Rententeintritt (was bei einer EM-Rente systemimmanent ist). Nach einer Übersicht aus der FAZ vom Samstag, den 11. November 2017, würden besonders die letzten beiden Punkte erhebliche jährliche Zusatzausgaben für die GRV bedeuten in einer Größenordnung von 9 Mrd. Euro. Eine Abschaffung des Rentenabschlages hat die Deutsche Rentenversicherung bisher aus Konsistenzgründen abgelehnt.
Es ist dennoch bemerkenswert, dass die Situation von Erwerbsgeminderten innerhalb der beteiligten Parteien diese große Aufmerksamkeit erhält. In der Öffentlichkeit ist dies eher ein Randthema. Die Notwendigkeit, für den Fall einer Invalidität auch ergänzend privat vorzusorgen, ist unbestritten, sei es durch eine BU, EU/EM oder eine Grundfähigkeitsversicherung.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/sozialausgaben-in-jamaika-sondierungen-15286853.html
Fintech, Insurtech und Co.
Auf dem PKV-Forum der Continentale Anfang September hat Sven Gabor Janszky von 2b AHEAD für jeden Teilnehmer anschaulich die Grundannahme aller Aktivitäten von Fintechs, Insurtechs und Co dargelegt: Zwischen Kunden und dem Produkt wird zukünftig eine neue (Software-)Schicht stehen, die vermittelt, orientiert, berät, coacht. Damit verbunden sei ein Switch des Kundenvertrauens von dem Menschen weg hin zur Maschine.
Wenn man daran glaubt, bleibt die Frage, wer wird diese neue Schicht besetzen, Versicherer oder neue Marktteilnehmer? Ein Beispiel von vielen:
Getsurance überarbeitet die BU-Bedingungen
Getsurance stellt sich der Kritik und nimmt Änderungen am Produktdesign vor. Dies ist die zweite rasche Reaktion, nachdem bereits der Vertrieb für Makler geöffnet wurde.
http://www.asscompact.de/nachrichten/reaktion-auf-maklerkritik-getsurance-bessert-nach